Energieausweise
Ein Energieausweis informiert potenzielle Käufer und Mieter über die energetische Qualität Ihres Gebäudes. Er macht auf einen Blick sichtbar, wie effizient Heizung, Dämmung und Energieverbrauch sind, und schafft so Transparenz bei Kauf- oder Mietentscheidungen.
Bedarfsausweis
Der bedarfsorientierte Energieausweis richtet sich nach dem rechnerischen Energiebedarf eines Gebäudes. Er ist Pflicht, wenn eines der folgenden Kriterien zutrifft:
Neubau
Bestandsgebäude mit weniger als fünf Wohneinheiten, Bauantrag vor dem 01.11.1977 und energetisch unsaniert
Sanierung von mehr als 10 % der Gebäudehüllfläche
Kein vollständiger Nachweis des Energieverbrauchs der letzten drei Jahre
- Die Kosten für den Bedarfsausweis beginnen je nach Gebäudetyp und Aufwand bei 350 €.
Verbrauchsausweis
Der verbrauchsorientierte Energieausweis stützt sich auf den tatsächlich gemessenen Energieverbrauch eines Gebäudes. Er kann ausgestellt werden, wenn eine der folgenden Bedingungen erfüllt ist:
Bestandsgebäude mit weniger als fünf Wohneinheiten, Bauantrag nach dem 01.11.1977 oder Einhaltung der 1. Wärmeschutzverordnung
Bestandsgebäude mit fünf oder mehr Wohneinheiten
- Die kosten für einen Verbrauchsausweis beginnen je nach Gebäudetyp und Aufwand bei 150 €.
- Der Verbrauchsausweis ist stark vom Verhalten der Bewohner / Nutzer abhängig. Es sollte daher wenn möglich und die Kosten höher sind, ein Bedarfsausweis erstellt werden.
Wie ist der Weg zum Energieausweis.
01.
Kostenloser Erstkontakt
Bitte tragen Sie Ihre Angaben korrekt in unser Anfrageformular ein. Anschließend nimmt unser Fachmann telefonisch Kontakt zu Ihnen auf und informiert Sie unverbindlich über den Energieausweis sowie die geltenden gesetzlichen Vorgaben.
02.
Datenerfassung
Um Ihre Immobilie energetisch bewerten zu können, benötigen wir einige grundlegende Angaben zu Ihrem Gebäude. Grundrisszeichnungen vom Gebäude, Aufbauten der Bauteile ( Wand, Decke, Boden usw. ). Angaben zur verbauten Anlagentechnik.
03.
Berechnungen
Abhängig von Ihren Anforderungen nehmen wir eine umfassende Analyse Ihrer Immobilie vor. Dabei erhalten Sie eine nachvollziehbare und transparente Einschätzung des energetischen Zustands Ihres Gebäudes, die als fundierte Grundlage für weitere Entscheidungen dient.
04.
Energieausweis
Sobald uns alle erforderlichen Gebäudedaten vollständig vorliegen, erstellen wir Ihnen so schnell wie möglich einen rechtsgültigen Energieausweis aus.
05.
Informationen des Energieausweises
Ein gültiger Energieausweis enthält die Energieeffizienzklasse von A+ bis H, die maßgeblichen Energiekennwerte wie Primärenergiebedarf oder Energieverbrauch sowie Angaben zu den CO₂-Emissionen und den eingesetzten Energieträgern. Darüber hinaus sind Empfehlungen für energetische Sanierungsmaßnahmen enthalten. Ebenfalls aufgeführt werden allgemeine Gebäudedaten wie Adresse und Baujahr, die Angaben zum Aussteller einschließlich Name, Anschrift und Berufsbezeichnung, das Ausstellungsdatum, die Unterschrift.
06.
Gültigkeit Energieausweise
Ein Energieausweis besitzt üblicherweise eine Gültigkeit von zehn Jahren ab dem Ausstellungsdatum. Werden jedoch größere bauliche Veränderungen vorgenommen, die sich auf die energetische Qualität des Gebäudes auswirken, ist die Ausstellung eines neuen Energieausweises erforderlich – auch wenn die reguläre Laufzeit noch nicht erreicht ist.
Zertifizierte Energieberater
Unsere Energieberater verfügen über eine nachweisliche Qualifikation und sind offiziell in der Energie-Effizienz-Expertenliste (EEE-Liste) der Deutschen Energie-Agentur (dena) eingetragen. Die Aufnahme in diese Liste setzt umfassende fachliche Nachweise voraus und stellt sicher, dass unsere Berater über fundiertes Wissen in den Bereichen Energieeffizienz, Gebäudetechnik und Fördermittelberatung verfügen.
Durch die Listung in der EEE-Liste können Sie sich auf rechtssichere Förderanträge und eine professionelle, qualitativ hochwertige energetische Beratung verlassen. Unsere Experten begleiten Sie kompetent bei der Bewertung Ihres Gebäudes, der Erstellung von Energieausweisen, Sanierungsfahrplänen und der optimalen Nutzung staatlicher Förderprogramme.
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