Energieberatung mit Erfahrung und Vertrauen

Energieberater für Sanierung & Förderung

  • Gebäudeanalyse nach Maß: Jede Beratung basiert auf einer präzisen Analyse der baulichen und energetischen Ausgangssituation.

  • Durchdachte Planung inklusive: Wir entwickeln effiziente Lösungen für Heizung, Dämmung und das optimale Zusammenspiel aller Maßnahmen.

Wie können wir Ihnen helfen?

Wir begleiten Sie bei Ihren gewünschten Maßnahmen bei KFW- und BAFA Förderung in Osnabrück

Fassadendämmung

Die Dämmung der Außenfassade im Rahmen einer energetischen Sanierung in Osnabrück ist förderfähig. Als Einzelmaßnahme bezuschusst das BAFA 15 % der förderfähigen Kosten. Mit einem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) erhöht sich der Zuschuss um weitere 5 %, zudem steigt die Fördergrenze von 30.000 € auf 60.000 € pro Wohneinheit und Jahr. Voraussetzung für die Förderung sind ein qualifizierter Energieberater sowie die Antragstellung vor Beginn der Sanierungsarbeiten.

Fenster und Türen

Der Austausch von Fenstern und Türen im Zuge einer energetischen Sanierung in Osnabrück ist förderfähig. Das BAFA unterstützt diese Maßnahme mit einem Zuschuss von 15 % der förderfähigen Kosten. Mit einem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) erhöht sich die Förderung auf 20 %, zudem steigt die förderfähige Kostengrenze von 30.000 € auf 60.000 € pro Wohneinheit. Voraussetzung sind die Einbindung eines qualifizierten Energieberaters sowie die Antragstellung vor Beginn der Sanierungsmaßnahmen.

Keller- und Dach

Die Dämmung von Dach- und Kellerdecke im Rahmen einer energetischen Sanierung ist förderfähig. Als Einzelmaßnahme gewährt das BAFA einen Zuschuss von 15 % der förderfähigen Kosten. Mit einem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) erhöht sich die Förderung auf insgesamt 20%. Voraussetzung für die Förderung sind die Einbindung eines qualifizierten Energieberaters sowie die Antragstellung vor Beginn der Sanierungsmaßnahmen.

Wärmepumpen

Seit Januar 2024 fördert die KfW im Rahmen der BEG den Einbau von Wärmepumpen in Osnabrück. Die Basisförderung beträgt 30 % der förderfähigen Kosten und kann durch verschiedene Boni auf bis zu 70 % steigen, etwa beim Austausch fossiler Heizungen, beim Einsatz natürlicher Kältemittel oder für einkommensschwächere selbstnutzende Eigentümer.

Die förderfähigen Kosten liegen bei maximal 30.000 € für die erste Wohneinheit, 15.000 € ab der zweiten und 8.000 € ab der siebten Wohneinheit. 

Optimierung der Anlage

Ist die bestehende Heizung noch funktionsfähig, aber ineffizient, kann eine Heizungsoptimierung über das BAFA gefördert werden. Unterstützt werden unter anderem Maßnahmen wie der hydraulische Abgleich, der Einbau sparsamer Pumpen, die Dämmung von Rohrleitungen, die Verbesserung der Regelungstechnik sowie der Austausch alter Thermostatventile. Der Zuschuss beträgt 15 % der förderfähigen Kosten, mit einem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) erhöht sich die Förderung auf 20 %. Die maximal anrechenbaren Kosten liegen bei 30.000 € pro Wohneinheit und steigen mit iSFP auf 60.000 €. Voraussetzung ist, dass der Förderantrag vor Beginn der Arbeiten gestellt wird.

Sanierungsfahrplan (iSFP )

Warum ein iSFP sinnvoll ist:Der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) bietet eine klare, aufeinander abgestimmte Strategie für die energetische Modernisierung eines Gebäudes. Er zeigt sinnvolle Maßnahmen und deren Reihenfolge auf und hilft, Fehlinvestitionen zu vermeiden. Zusätzlich profitieren Eigentümer von einem Förderbonus von 5 % sowie höheren förderfähigen Kosten, wodurch sich staatliche Zuschüsse deutlich erhöhen.

- 50 % des förderfähigen Beratungshonorars, maximal 650 Euro bei Ein- oder Zweifamilienhäusern

- 50 % des förderfähigen Beratungshonorars, maximal 850 Euro bei Wohngebäuden ab drei Wohneinheiten
zusätzliche Förderung für WEG: 250 Euro einmalig pro WEG bei Erläuterung der Beratungsergebnisse im Rahmen einer Wohnungseigentümer-versammlung

Energieausweise

Ein Energieausweis informiert potenzielle Käufer und Mieter über die energetische Qualität Ihres Gebäudes. Er macht auf einen Blick sichtbar, wie effizient Heizung, Dämmung und Energieverbrauch sind, und schafft so Transparenz bei Kauf- oder Mietentscheidungen.

Bedarfsausweis

Der bedarfsorientierte Energieausweis richtet sich nach dem rechnerischen Energiebedarf eines Gebäudes. Er ist Pflicht, wenn eines der folgenden Kriterien zutrifft:

  • Neubau

  • Bestandsgebäude mit weniger als fünf Wohneinheiten, Bauantrag vor dem 01.11.1977 und energetisch unsaniert

  • Sanierung von mehr als 10 % der Gebäudehüllfläche

  • Kein vollständiger Nachweis des Energieverbrauchs der letzten drei Jahre

  • Die Kosten für den Bedarfsausweis beginnen je nach Gebäudetyp und Aufwand bei 350 €.

Verbrauchsausweis

Der verbrauchsorientierte Energieausweis stützt sich auf den tatsächlich gemessenen Energieverbrauch eines Gebäudes. Er kann ausgestellt werden, wenn eine der folgenden Bedingungen erfüllt ist:

    • Bestandsgebäude mit weniger als fünf Wohneinheiten, Bauantrag nach dem 01.11.1977 oder Einhaltung der 1. Wärmeschutzverordnung

    • Bestandsgebäude mit fünf oder mehr Wohneinheiten

    • Die kosten für einen Verbrauchsausweis beginnen je nach Gebäudetyp und Aufwand bei 150 €.
  • Der Verbrauchsausweis ist stark vom Verhalten der Bewohner / Nutzer abhängig. Es sollte daher wenn möglich und die Kosten höher sind, ein Bedarfsausweis erstellt werden.

Ist eine Wärmepumpe geplant, dann sollten folgende Berechnungen durchgeführt werden.