Energieberatung mit Erfahrung und Vertrauen
Energieberater für Sanierung & Förderung
Gebäudeanalyse nach Maß: Jede Beratung basiert auf einer präzisen Analyse der baulichen und energetischen Ausgangssituation.
Durchdachte Planung inklusive: Wir entwickeln effiziente Lösungen für Heizung, Dämmung und das optimale Zusammenspiel aller Maßnahmen.
Wie können wir Ihnen helfen?
Wir begleiten Sie bei Ihren gewünschten Maßnahmen bei KFW- und BAFA Förderung in Osnabrück
Fassadendämmung
Fenster und Türen
Keller- und Dach
Wärmepumpen
Seit Januar 2024 fördert die KfW im Rahmen der BEG den Einbau von Wärmepumpen in Osnabrück. Die Basisförderung beträgt 30 % der förderfähigen Kosten und kann durch verschiedene Boni auf bis zu 70 % steigen, etwa beim Austausch fossiler Heizungen, beim Einsatz natürlicher Kältemittel oder für einkommensschwächere selbstnutzende Eigentümer.
Die förderfähigen Kosten liegen bei maximal 30.000 € für die erste Wohneinheit, 15.000 € ab der zweiten und 8.000 € ab der siebten Wohneinheit.
Optimierung der Anlage
Sanierungsfahrplan (iSFP )
Warum ein iSFP sinnvoll ist:Der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) bietet eine klare, aufeinander abgestimmte Strategie für die energetische Modernisierung eines Gebäudes. Er zeigt sinnvolle Maßnahmen und deren Reihenfolge auf und hilft, Fehlinvestitionen zu vermeiden. Zusätzlich profitieren Eigentümer von einem Förderbonus von 5 % sowie höheren förderfähigen Kosten, wodurch sich staatliche Zuschüsse deutlich erhöhen.
- 50 % des förderfähigen Beratungshonorars, maximal 650 Euro bei Ein- oder Zweifamilienhäusern
- 50 % des förderfähigen Beratungshonorars, maximal 850 Euro bei Wohngebäuden ab drei Wohneinheiten
zusätzliche Förderung für WEG: 250 Euro einmalig pro WEG bei Erläuterung der Beratungsergebnisse im Rahmen einer Wohnungseigentümer-versammlung
Energieausweise
Ein Energieausweis informiert potenzielle Käufer und Mieter über die energetische Qualität Ihres Gebäudes. Er macht auf einen Blick sichtbar, wie effizient Heizung, Dämmung und Energieverbrauch sind, und schafft so Transparenz bei Kauf- oder Mietentscheidungen.
Bedarfsausweis
Der bedarfsorientierte Energieausweis richtet sich nach dem rechnerischen Energiebedarf eines Gebäudes. Er ist Pflicht, wenn eines der folgenden Kriterien zutrifft:
Neubau
Bestandsgebäude mit weniger als fünf Wohneinheiten, Bauantrag vor dem 01.11.1977 und energetisch unsaniert
Sanierung von mehr als 10 % der Gebäudehüllfläche
Kein vollständiger Nachweis des Energieverbrauchs der letzten drei Jahre
- Die Kosten für den Bedarfsausweis beginnen je nach Gebäudetyp und Aufwand bei 350 €.
Verbrauchsausweis
Der verbrauchsorientierte Energieausweis stützt sich auf den tatsächlich gemessenen Energieverbrauch eines Gebäudes. Er kann ausgestellt werden, wenn eine der folgenden Bedingungen erfüllt ist:
Bestandsgebäude mit weniger als fünf Wohneinheiten, Bauantrag nach dem 01.11.1977 oder Einhaltung der 1. Wärmeschutzverordnung
Bestandsgebäude mit fünf oder mehr Wohneinheiten
- Die kosten für einen Verbrauchsausweis beginnen je nach Gebäudetyp und Aufwand bei 150 €.
- Der Verbrauchsausweis ist stark vom Verhalten der Bewohner / Nutzer abhängig. Es sollte daher wenn möglich und die Kosten höher sind, ein Bedarfsausweis erstellt werden.